• Ich habe Angst, dass Mama oder Papa traurig, verletzt oder böse mit mir sind, wenn ich meiner Verfahrensbeiständin sage, was ich wirklich möchte. Erfahren meine Eltern oder Sorgeberechtigten, was ich meiner Verfahrensbeiständin  anvertraue?  Aufgabe eines Verfahrensbeistands oder Verfahrensbeiständin ist es, auf Deinen Wunsch  Gespräche mit Dir vertraulich zu behandeln. Er / Sie kann folglich nur die anvertrauten Informationen weitergeben, zu dem Du einwilligt. Die Stellungnahme zu Deinem geäußerten Willen sendet die Verfahrensbeiständin oder der Beistand direkt an das Gericht. Deine Eltern werden nur über die Inhalte informiert, für die Du die Erlaubnis erteilst.
  • Was darf meine Verfahrensbeiständin / Verfahrensbeistand nicht? Nicht zu den Aufgaben eines Verfahrensbeistandes / Beiständin gehören Tätigkeiten, die anderen Personen originär zugewiesen sind. Dazu zählt unter anderem eine allgemeine Sachverhaltsaufklärung, eine psychologische Begutachtung  oder die Unterstützung des Jugendamtes. Verfahrensbeistände dürfen nur über Themen berichten, die mit der Aufgabenstellung des Gerichts formuliert werden und zu ihren Grundaufgaben gehören. Dazu gehört die Feststellung des subjektiven Kindeswillens unter Berücksichtigung des Kindeswohl, die kindgerechte Informierung des Kindes über das Verfahren und die Vertretung der Interessen des Kindes vor Gericht. Manchmal kann das Gericht dem Verfahrensbeistand ( Verfahrensbeiständin noch die Vermittleraufgabe übertragen, mit den Eltern oder weiteren Bezugspersonen des Kindes Gespräche zu führen, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Sollten weitere Themen über die Aufgabenstellung relevant für eine Entscheidungsfindung sein, kann der Verfahrensbeistand / Beiständin das Gericht darauf hinweisen. 

  • Wie oft kann ich mit meiner Verfahrensbeiständin sprechen? So oft, wie es für Dich wichtig ist und so lange, wie das Verfahren vor Gericht läuft.
  • Spricht die Verfahrensbeiständin / Verfahrensbeistand ohne Beisein meiner Eltern mit mir? Ja.
  • Kann ich auch dem Gericht direkt sagen, was ich denke? Du hast ein Anrecht darauf, im Verfahren persönlich angehört zu werden. Die Anhörung soll dabei in kindergerechter Sprache und deinem Alter angepasst und verständlich sein.
  • Wie erfahre ich, wie das Gericht entschieden hat? Deine Verfahrensbeiständin teilt dir die Entscheidung des Gerichts persönlich mit und beantwortet Dir alle Fragen dazu, die Du hast.